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Unverzügliche Geltendmachung Fortwirken für Eventualkündigung? - OGH 20.8.2008, 9 ObA 109/08g

26. LfgFebruar 2009

39.4.2.Nr.7

§ 105 Abs. 1, 2 und 3 Z 2 lit. a ArbVG

1. Die Eventualkündigung ist regelmäßig eine zulässige Reaktion des Arbeitgebers auf das Auftauchen von Zweifeln an der Wirksamkeit der ersten Kündigung.

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