vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unverzügliche Geltendmachung Fortwirken für Eventualkündigung? - OGH 20.8.2008, 9 ObA 109/08g

26. LfgFebruar 2009

39.4.2.Nr.7

§ 105 Abs. 1, 2 und 3 Z 2 lit. a ArbVG

1. Die Eventualkündigung ist regelmäßig eine zulässige Reaktion des Arbeitgebers auf das Auftauchen von Zweifeln an der Wirksamkeit der ersten Kündigung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!