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Gröbliche Dienstpflichtverletzungen oder Ordnungswidrigkeiten? Nicht sorgsamer Umgang mit Geräten und Zubehör im Spital - OGH 30.8.2007, 8 ObA 48/07b

23. LfgMärz 2008

39.4.2.Nr.6

§ 130 Abs. 2 Z 1 und 6 Stmk L-DBR
§ 32 Abs. 2 Z 1 und Z 6 VBG
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG

1. Während für die Entlassung eines Vertragsbediensteten die Weiterbeschäftigung schlechthin unzumutbar sein muss, ist dies bei der Kündigung nicht erforderlich.

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