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Dienstunfähigkeit, Behinderung und Krankenstände über jährlich 7 Wochen? - OGH 12.8.2025, 8 ObA 18/25t

77. LfgFebruar 2026

39.4.1.Nr.37

§ 42 Abs. 2 Z 2 Wr. VBO 1995
§ 8 Abs. 6 lit. a BEinstG
§ 37 Abs. 2 und 3 Wr. PVG
Art. 2 Abs. 2 lit. b RL 2000/78/EG

1. Der Kündigungsgrund Dienstunfähigkeit ist auch dann verwirklicht, wenn der Dienstnehmer zwar grundsätzlich für seine Arbeit körperlich geeignet ist, aber Krankenstände den Bediensteten laufend in einem weit über dem Durchschnitt liegenden Maß an der Dienstleistung hindern.

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