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Unverzügliche Geltendmachung - OGH 24.2.2000, 8 ObA 339/99g

1. LfgNovember 2000

39.4.2.Nr.1

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG

1. Aus einem mangels unverzüglicher Beendigung untergegangenen Entlassungsrecht kann der Arbeitgeber auch nicht andere, für den Arbeitnehmer nachteilige Rechtsfolgen ableiten.

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