39.4.1.Nr.36
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
§ 42 Abs. 2 Z 2 WrVBO
1. Bei weit überdurchschnittlichen Krankenständen kommt es nicht allein auf die Dauer und Häufigkeit der in der Vergangenheit aufgetretenen Krankenstände an.
39.4.1.Nr.36
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
§ 42 Abs. 2 Z 2 WrVBO
1. Bei weit überdurchschnittlichen Krankenständen kommt es nicht allein auf die Dauer und Häufigkeit der in der Vergangenheit aufgetretenen Krankenstände an.
