39.4.1.Nr.33
§ 42 Abs. 2 Z. 2 VBO 1995
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
1. Der Dienstgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verhalten, einem Dienstnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, auch leichtere Arbeit zuzuweisen.

