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Verringerte Leistungsfähigkeit im kognitiven und psychomotorischen Bereich älterer langjähriger Flugzeugführer Höhere einheitliche Qualitätsstandards und soziale Gestaltungspflicht? - OGH 27.5.2021, 9 ObA 54/21p

64. LfgOktober 2021

39.4.1.Nr.29

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG

1. In einem sensiblen Bereich wie der Luftfahrt ist es dem Arbeitgeber im Rahmen des unternehmerischen Gestaltungsrechts erlaubt, höhere Sicherheitsstandards als behördlich für die Flugfähigkeit vorgeschrieben einzuführen und alle davon umfassten Dienstnehmer diesen erhöhten einheitlichen Qualitätsstandards zu unterwerfen.

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