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lange Krankenstände nach Arbeitsunfall Erforderliche Zukunftsprognose, bei älteren langjährig Beschäftigten auch soziale Gestaltungspflicht - was sie konkret bedeutet - OGH 28.11.2018, 9 ObA 123/18f

57. LfgJuni 2019

39.4.1.Nr.27

§ 105 Abs. 3 Z. 2 ArbVG

1. Als personenbezogene Kündigungsgründe können auch Krankenstände herangezogen werden.

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