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gesundheitliche, partielle Dienstunfähigkeit, Ablehnung angebotener Alternativbeschäftigung? - OGH 24.5.2016, 8 ObA 35/16d

49. LfgOktober 2016

39.4.1.Nr.22

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
§ 4 Abs. 2 Wr VBO 1995
§ 42 Abs. 2 Z 2 Wr VBO 1995
§ 1157 ABGB
§ 18 AngG

1. Bei der Kündigung wegen partieller Dienstunfähigkeit ist nach der VBO ausschließlich zu beurteilen, ob der Dienstgeber seiner Fürsorgepflicht entsprochen hat.

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