39.4.1.Nr.16
§ 1157 ABGB
§ 42 Abs. 2 Z 2 VBO Wien 1995
§ 27 Z 2 AngG
§ 82 lit. b GewO 1859
1. Hat eine Straßenbahnfahrerin gesundheitsbedingt längere Tätigkeiten im Bürohilfsdienst geleistet, hat sie in jedem Fall - allenfalls vorübergehende - Dienstpflichten erfüllt.

