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Überdurchschnittlich hohe Krankenstände - OGH 19.12.2013, 9 ObA 133/13v

42. LfgJuni 2014

39.4.1.Nr.17

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
§ 42 Abs. 2 Z 2 VBO Wien

1. Treten Krankenstände auf, die den Arbeitnehmer laufend in einem weit über dem Durchschnitt liegenden Maß an der Dienstleistung hindern, ist er zur Erfüllung seiner Dienstpflichten ungeeignet.

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