39.4.1.Nr.15
§ 42 Abs. 2 Z 2 Wr. VBO 1995
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
1. Wird der Kündigungsgrund der gesundheitlichen Nichteignung für die Erfüllung der Dienstpflichten auf überdurchschnittlich lange Krankenstände während einer längeren Zeit gestützt, verlangt er auch eine entsprechend ungünstige Zukunftsprognose.

