39.4.1.Nr.14
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
§ 42 Abs. 2 Z 2 VBO Wien
1. Bei Kündigung wegen überhöhter Krankenstände muss der Arbeitgeber im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kündigungszeitpunkt eine Zukunftsprognose über die weitere Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers anstellen.

