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Langer Krankenstand nach Arbeitsunfall - OGH 2.9.2008, 8 ObA 48/08d

26. LfgFebruar 2009

39.4.1.Nr.11

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
§ 105 Abs. 3 letzter Satz ArbVG

1. Als personenbezogene Kündigungsgründe können auch Krankenstände herangezogen werden.

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