39.4.1.Nr.10
§ 42 Abs. 2 Z 2 Wiener VBO
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
1. Nach stRsp ist eine Kündigung gerechtfertigt, wenn Krankenstände den Bediensteten laufend in einem weit über dem Durchschnitt liegenden Maß an der Dienstleistung hindern.
39.4.1.Nr.10
§ 42 Abs. 2 Z 2 Wiener VBO
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
1. Nach stRsp ist eine Kündigung gerechtfertigt, wenn Krankenstände den Bediensteten laufend in einem weit über dem Durchschnitt liegenden Maß an der Dienstleistung hindern.
