39.4.1.Nr.9
§ 42 Wiener VBO
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit.a ArbVG
1. Hat ein Dienstnehmer, der bereits in den Jahren davor wegen weit über sieben Wochen liegender Krankenstände auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wurde, auch im letzten Jahr Krankenstände von mehr als sieben Wochen, davon fast einen Monat allein wegen des sich verschlechternden Grundleidens (Bandscheibenbeschwerden), ist auch weiter von einer negativen Prognose auszugehen.

