39.4.1.Nr.12
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
§ 1157 ABGB
§ 116 Abs. 2 Z 2 Gemeinde-VBG Salzburg
1. § 116 Abs. 2 Z 2 Sbg. Gemeinde-VBG, wonach gekündigt werden kann, wenn sich Vertragsbedienstete für eine entsprechende Verwendung als gesundheitlich ungeeignet erweisen, stellt nicht auf die Entscheidung des Arbeitnehmers ab, ob er weiter bereit ist zu arbeiten oder trotz Schmerzen und Gefahren die Arbeiten ohne Krankenstände erbringt.

