39.4.1.Nr.7
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG
§ 38 DO Post = § 32 Abs. 2 Z 2 VBG
1. Die Verpflichtung, einem nur beschränkt einsatzfähigen Dienstnehmer nach Möglichkeit leichtere Arbeiten zuzuweisen, geht nicht soweit, dass der Dienstgeber seine Arbeitsorganisation ändern bzw. einen neuen Arbeitsplatz für den betroffenen Dienstnehmer schaffen müsste.

