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Arbeitnehmerbedingte Kündigungsgründe - Soziale Gestaltungspflicht: Umfang bei Dienstuntauglichkeit Änderung der Arbeitsorganisation? Schaffung eines Arbeitsplatzes? Kündigung Anderer? - OGH 8.8.2007, 9 ObA 57/07h

22. LfgOktober 2007

39.4.1.Nr.7

§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. b ArbVG
§ 38 DO Post = § 32 Abs. 2 Z 2 VBG

1. Die Verpflichtung, einem nur beschränkt einsatzfähigen Dienstnehmer nach Möglichkeit leichtere Arbeiten zuzuweisen, geht nicht soweit, dass der Dienstgeber seine Arbeitsorganisation ändern bzw. einen neuen Arbeitsplatz für den betroffenen Dienstnehmer schaffen müsste.

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