39.4.1.Nr.6
§ 42 Abs. 2 Z 2 Wiener VBO
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
1. Hindern Krankenstände laufend in einem weit über dem Durchschnitt liegenden Maß an der Dienstleistung, ist der Bedienstete zur Erfüllung seiner Dienstpflichten ungeeignet.
39.4.1.Nr.6
§ 42 Abs. 2 Z 2 Wiener VBO
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
1. Hindern Krankenstände laufend in einem weit über dem Durchschnitt liegenden Maß an der Dienstleistung, ist der Bedienstete zur Erfüllung seiner Dienstpflichten ungeeignet.
