39.4.1.Nr.5
§ 42 Abs. 2 Z 2 Wiener VBO
§ 105 Abs.3 Z 2 lit.a ArbVG
1. Wird eine nach § 42 Abs. 2 Z 2 VBO 1995 ausgesprochene Kündigung auf überdurchschnittlich lange Krankenstände während einer längeren Zeit gestützt, ist auch eine entsprechend ungünstige Zukunftsprognose erforderlich.

