39.4.1.Nr.2
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
§ 42 Abs. 2 Z 2 Wiener VBO
1. Krankenstände eines 1958 geborenen Arbeitnehmers, der seit 8.11.1993 im Dienstverhältnis steht und beginnend mit 7.4. 1994 durch rund sechs Jahre aus unterschiedlichen Gründen insgesamt 22 Krankenstände in der Gesamtdauer von 288 Tagen aufweist, wovon auf das Jahr 1999 57 Tage und auf das erste Halbjahr 2000 54 Tage entfielen, berechtigen zu einer aus der steigenden Zahl der Krankheitstage ableitbaren ungünstigen Prognose.

