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Schwangerschaftseintritt zwischen Ausspruch und Kündigungstermin? - OGH 24.1.2023, 9 ObA 131/22p

69. LfgJuni 2023

39.3.4.Nr.6

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Für die Beurteilung der Sozialwidrigkeit ist der Zeitpunkt der durch die angefochtene Kündigung herbeigeführten Beendigung des Arbeitsverhältnisses (sog Konkretisierungszeitpunkt) maßgebend.

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