39.3.4.Nr.4
§ 105 Abs. 3 Z. 2 ArbVG
1. Bei der Beurteilung des Anfechtungsgrundes des § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG ist auf den Zeitpunkt der durch die angefochtene Kündigung herbeigeführten Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Konkretisierungszeitpunkt) abzustellen.

