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Einkommen zum Beendigungszeitpunkt (Inlandseinsatz), nicht bei (theoretischem) Auslandseinsatz - OGH 27.8.2019, 9 ObA 104/19p

59. LfgFebruar 2020

39.3.4.Nr.4

§ 105 Abs. 3 Z. 2 ArbVG

1. Bei der Beurteilung des Anfechtungsgrundes des § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG ist auf den Zeitpunkt der durch die angefochtene Kündigung herbeigeführten Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Konkretisierungszeitpunkt) abzustellen.

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