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59 Jahre, 2 Kinder, höheres Ehefrau-Einkommen, Suchdauer 10 bis 12 Monate mit Aussicht auf gleich hohes Einkommen (keine Einkommenseinbuße)? - OGH 26.9.2024, 8 ObA 38/24g

74. LfgFebruar 2025

39.3.2.Nr.37

§ 105 Abs. 3 Z. 2 ArbVG

1. Die Anfechtung einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit bedarf zum Erfolg primär des Nachweises, dass dadurch wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden, wofür dieser behauptungs- und beweispflichtig ist.

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