39.3.2.Nr.38
§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
1. Wird eine alleinstehende Angestellte mit Eigentumswohnung und ohne Sorgepflichten nach 22 Jahren Betriebszugehörigkeit im Alter von 44 Jahren gekündigt. aber nach vier bis sechs Monaten Arbeitsplatzsuche wieder ein „gleichbleibendes„ Gehalt (bisher € 4.312,24 brutto zuzüglich € 230,– Funktionszulage) erzielen können und werden allfällige Gehaltseinbußen jedenfalls unter 20 % betragen, ist die Gesamtbewertung des Fehlens einer wesentlichen Interessenbeeinträchtigung nicht zu beanstanden.

