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Prognose Gehaltseinbuße brutto 35% (netto 30%), Familieneinkommen 20%? - OGH 11.1.2024, 8 ObA 81/23d

72. LfgJuni 2024

39.3.2.Nr.36

§ 105 Abs. 3 Z. 2 ArbV

1. Bei der Sozialwidrigkeit ist zunächst zu prüfen, ob wesentliche Interessen des Gekündigten beeinträchtigt sind.

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