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Höhere Arbeitszeit? Ehegatteneinkommen? Verbleibendes hohes Gesamteinkommen? - OGH 16.12.2022, 8 ObA 71/22g

69. LfgJuni 2023

39.3.2.Nr.35

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
§ 106 Abs. 2 ArbVG

1. Für den Nachweis, dass wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt sind, müssen Umstände vorliegen, welche die Beendigung für den Arbeitnehmer über das normale Maß hinaus nachteilig machen.

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