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Zu erwartende Einbuße max. 20%, 4-7 Monate Arbeitssuchdauer? Luxusausgaben? - OGH 26.8.2020, 9 ObA 59/20x

62. LfgFebruar 2021

39.3.2.Nr.32

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Eine finanzielle Schlechterstellung allein genügt für die Tatbestandsmäßigkeit nicht, es sei denn, sie erreicht ein solches Ausmaß, dass sie - unter Berücksichtigung aller Faktoren - eine fühlbare, ins Gewicht fallende Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage zur Folge hat, ohne dass aber schon eine soziale Notlage oder eine Existenzgefährdung eintreten müsste.

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