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Prozentuelle Einkommenseinbuße? Höhere Einkommen? Längere Suchdauer Leitungspositionen? - OGH 30.8.2018, 9 ObA 77/18s

56. LfgMärz 2019

39.3.2.Nr.30

§ 105 Abs. 3 Z. 2 ArbVG

1. Beim Anfechtungsgrund des § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG ist unter Anlegung eines objektiven Maßstabs primär zu prüfen, ob wesentliche Interessen des gekündigten Arbeitnehmers beeinträchtigt sind.

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