vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gehaltseinbuße 20%, Erwerbschance binnen 5 Monaten, 2 Kinder? - OGH 24.7.2018, 9 ObA 63/18g

55. LfgOktober 2018

39.3.2.Nr.28

§ 105 Abs. 3 Z. 2 ArbVG

1. Das Tatbestandsmerkmal der Beeinträchtigung wesentlicher Interessen ist nur dann erfüllt, wenn die durch die Kündigung bewirkte finanzielle Schlechterstellung ein solches Ausmaß erreicht, dass sie eine fühlbare, ins Gewicht fallende Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage zur Folge hat, ohne dass aber eine soziale Notlage oder eine Existenzgefährdung eintreten müsste.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!