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Hochrechnung Teilzeit- auf Vollzeitgehalt? Verlust von Diäten? Mehraufwand Kinderbetreuung? Sozialer Status? - OGH 28.6.2018, 9 ObA 56/18b

55. LfgOktober 2018

39.3.2.Nr.27

§ 105 Abs. 3 Z. 2 ArbVG
§ 106 Abs. 2 Satz 1 ArbVG

1. Bei der Ermittlung des erzielbaren Einkommens kann vom hochgerechneten Bruttomonatsgehalt (hier: von € 2.300,-) 14 Mal jährlich für eine Vollzeitbeschäftigung ausgegangen und bei einem infolge Sachverständigengutachtens erzielbarem Bruttomonatseinkommen von € 2.248,- für eine Vollzeitbeschäftigung auf keine größere finanzielle Einbuße als 15 % geschlossen werden.

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