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Nettoverdiensteinbuße von 27% Hausbesorger mit „Altvertrag“ - OGH 27.9.2016, 8 ObA 44/16b

50. LfgFebruar 2017

39.3.2.Nr.24

§ 105 Abs. 3 Z. 2 lit. a ArbVG
§ 18 Abs. 7 HausbG

1. Die Prüfung der Interessenbeeinträchtigung bei einer Kündigungsanfechtung ist immer anhand der individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers und seiner Familienangehörigen vorzunehmen.

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