39.3.2.Nr.23
§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
§ 10 Abs. 1 Satz 3 AÜG
Abschnitt IX Punkt 6 KVAÜ
1. Bei der Beurteilung des Anfechtungsgrundes ist auf den Zeitpunkt der durch die angefochtene Kündigung herbeigeführten Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Konkretisierungszeitpunkt) abzustellen.

