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Arbeitskräfteüberlassung Welches Entgelt ist heranzuziehen? Durchschnitt bei schwankendem Entgelt? - OGH 30.7.2015, 8 ObA 46/15w

47. LfgFebruar 2016

39.3.2.Nr.22

§ 105 Abs. 3 Z. 2 ArbVG
§ 10 Abs. 1 AÜG

1. Bei der Anfechtung ist im ersten Schritt zu prüfen, ob dem Arbeitnehmer durch die Kündigung erheblich soziale Nachteile entstehen, die über die normale Interessenbeeinträchtigung bei einer Kündigung hinausgehen.

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