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Etwa drei Monate Postensuchdauer Einkommenseinbuße und Überstunden - OGH 29.01.2013, 9 ObA 148/12y

39. LfgJuni 2013

39.3.2.Nr.19

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Für den Nachweis einer wesentlichen Interessenbeeinträchtigung ist nicht das Überschreiten bestimmter Prozentsätze an Einkommenseinbußen erforderlich, sondern ist auf die jeweilige konkrete Gesamtsituation abzustellen.

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