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Eigener Maßstab für „durchschnittliche Besserverdiener„? - OGH 25.10.2011, 9 ObA 15/11p

35. LfgFebruar 2012

39.3.2.Nr.16

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Für die wesentliche Interessenbeeinträchtigung gibt es keine starren Prozentsätze der durch die Arbeitgeberkündigung bedingten Einkommensminderung des betroffenen Arbeitnehmers, bei denen das Vorliegen von Sozialwidrigkeit jedenfalls zu bejahen oder jedenfalls zu verneinen wäre.

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