39.3.2.Nr.14
§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG
§ 20 Abs. 3 und 4 GlBG
1. Bei Anspruch auf Regelpension ist der Kündigungsschutz zwar nicht generell und jedenfalls auszuschließen, doch ist bei der Prüfung der Interessenbeeinträchtigung iSd § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG ein strenger Maßstab anzulegen.

