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Jobwahrscheinlichkeit, größere Landwirtschaft und hohe Abfertigung? - OGH 4.8.2009, 9 ObA 93/08d

28. LfgOktober 2009

39.3.2.Nr.13

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Bei Beurteilung, ob eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, muss vorerst ohne Rücksicht auf andere Anfechtungsvoraussetzungen geprüft werden, ob durch sie wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden.

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