39.3.2.Nr.8
§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
1. Kann ein Gekündigter innerhalb von 4 bis 6 Monaten eine vergleichbare Anstellung als Leiter des Finanz- und Rechnungswesens und Controller mit einem Gehalt von ca. € 3.300,- bis € 3.500,- 14 mal jährlich statt bisher € 3.750,- finden, liegt keine wesentliche Interessenbeeinträchtigung vor.

