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OGH 4.6.2003, 9 ObA 8/03x

10. LfgOktober 2003

39.3.2.Nr.7

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Eine Beeinträchtigung wesentlicher Interessen liegt bei einer Gehaltsreduktion von nur 10 % brutto bzw. 7,76 % netto noch nicht vor.

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