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Arbeitslosigkeit und geringeres Entgelt - OGH 10.4.2003, 8 ObA 204/02m

10. LfgOktober 2003

39.3.2.Nr.5

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Eine wesentliche Interessenbeeinträchtigung liegt vor, wenn frühestens in einem Jahr und auch dann nur mit einem verringerten Entgelt eine Anstellung erlangt werden kann.

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