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Alterspension in 9 Monaten - OGH 19.12.2001, 9 ObA 244/01z

6. LfgJuli 2002

39.3.2.Nr.3

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Wird eine Arbeitnehmerin gekündigt, deren monatliches Durchschnittseinkommen (einschließlich Sonderzahlungen) S 66.539,- brutto bzw. S 35.639,- netto betrug, deren Ehepartner Pensionist mit einem weit unter ihrem Einkommen gelegenen Pensionseinkommen ist, die 9 Monate nach Ende der Kündigungsfrist Anspruch auf die normale Alterspension hat und bewirkt die Pension eine Einkommenseinbuße von 57 % brutto bzw. netto immer noch ca. 37 %, ist dieser zu erwartende Einkommensverlust selbst für die absehbare Zeit von neun Monaten keineswegs nur geringfügig.

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