39.3.1.Nr.28
§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
1. Bei der Anfechtung einer Änderungskündigung ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob dem Arbeitnehmer die Annahme des Angebots des Arbeitgebers zur Änderung der Arbeitsbedingungen zumutbar war.
39.3.1.Nr.28
§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
1. Bei der Anfechtung einer Änderungskündigung ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob dem Arbeitnehmer die Annahme des Angebots des Arbeitgebers zur Änderung der Arbeitsbedingungen zumutbar war.
