39.3.1.Nr.20
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i, Abs. 3 Z 2 ArbVG
1. Strebt ein Arbeitgeber durch ein Änderungsangebot eine Vertragsänderung über dispositive Vertragspunkte an und stimmt der Arbeitnehmer nicht zu, so kann die aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung nach § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG angefochten werden.

