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Maßstab gewichtige soziale Nachteile? - OGH 29.10.2013, 9 ObA 125/13t

41. LfgFebruar 2014

39.3.1.Nr.19

§ 105 Abs. 3 Z 2, 3b zweiter Satz ArbVG
§ 22 AngG

1. Das Erfordernis der wesentlichen Interessenbeeinträchtigung hat die Funktion, den Kündigungsschutz jenen Arbeitnehmern zu gewähren, die auf ihren Arbeitsplatz zur Sicherung ihres Lebensunterhalts angewiesen sind.

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