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Änderungskündigung Sondermaßstab für „durchschnittliche Besserverdiener„? - OGH 25.10.2011, 9 ObA 15/11p

35. LfgFebruar 2012

39.3.1.Nr.16

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Auch Änderungskündigungen unterliegen dem allgemeinen Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG.

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