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Entbehrlichkeit bei unmittelbarer Geschlechtsdiskriminierung - OGH 28.2.2011, 9 ObA 124/10s

33. LfgJuni 2011

39.3.1.Nr.15

§ 3 Z 7 GlBG
§ 5 Abs. 1 GlBG
§ 12 Abs. 7 GlBG
§ 105 Abs. 3 ArbVG
§ 134 Abs. 4 Z 1 DO.B SV-Angestellte

1. Eine Ruhestandsversetzung durch den Arbeitgeber ist als Kündigung zu qualifizieren.

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