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Prognose - Was gilt bei angetretener Stelle? Pendelfolgen? Sonderfall besonderer Qualifikation? - OGH 4.11.2010, 8 ObA 59/10z

32. LfgFebruar 2011

39.3.1.Nr.14

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Die Beurteilung der Beeinträchtigung wesentlicher Interessen ist in der Regel maßgeblich von den Arbeitsmarktchancen des gekündigten Arbeitnehmers abhängig.

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