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Ältere und unsichere Überbrückungsgelder - OGH 7.8.2003, 8 ObA 48/03x

11. LfgFebruar 2004

39.3.1.Nr.6

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
Art. 2 Abs. 2 lit. b GleichbehandlungsRL 2000/78/EG

1. Beim Ausmaß der Beeinträchtigung wesentlicher Interessen iSd § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG sind auch Pensionszusagen oder Zusagen über die Leistung von Vorruhestands- bzw. Überbrückungsgeldern zu berücksichtigen.

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