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Grenzen des Schutzes - OGH 29.8.2002, 8 ObA 177/02s

8. LfgFebruar 2003

39.3.1.Nr.4

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

1. Ob durch die Kündigung wesentliche Interessen des betroffenen Arbeitnehmers beeinträchtigt werden, ist vorerst ohne Rücksicht auf andere Anfechtungsvoraussetzungen und ohne Koppelung mit anderen Tatbeständen oder Tatbestandsmerkmalen zu beurteilen.

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